Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

GELTUNGSBEREICH

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer, der PROMESS Montage- und Prüfsysteme GmbH (Nunsdorfer Ring 29, 12277 Berlin) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, deren Gegenstand die Vermietung, der Verkauf und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen ist. Der Umfang der vom Auftragnehmer im einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.

Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend. Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Vertrauliche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

LIEFERTERMINE

Terminangaben gelten ab Werk Berlin, nach Klärung aller technischen Fragen und vorbehaltlich freier Kapazitäten zur Zeit der Auftragsvergabe.   

PREISE

Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, exklusiv Verpackung und Versand. Bei der Erstbestellung von Waren ist der vollständige Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit vom Lieferanten bestrittenen Gegenansprüchen sind nicht statthaft. Bei Bestellungen unter einem Mindestbestellwert von 50 € erhebt der Auftragnehmer einen Mindermengenzuschlag von 25 €.

Bei der Bestellung von Dienstleistungen, wie z.B. Schulungen oder Serviceeinsätze für Inbetriebnahme, Wartung, Kalibrierung oder Reparaturen, gelten die im Angebot und der Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungsbedingungen.

VERSAND

Der Versand der Waren erfolgt auf der Grundlage der Incoterms 2020. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen der Ware auf dem Transport. Die Prüfung der Ware und die Meldung eines Transportschadens an das Transportunternehmen obliegt dem Auftraggeber. Für Seefracht sind Verpackungen immer separat anzufragen. Bei Lieferungen in EU-Mitgliedsstaaten („innergemeinschaftliche Warenlieferung“) hat der Auftraggeber umgehend auf geeignete Art und Weise beim Nachweis der innergemeinschaftlichen Warenlieferung mitzuwirken. Der Auftragnehmer kann insbesondere eine mit Datum versehene und unterschriebene Bestätigung der innergemeinschaftlichen Warenlieferung verlangen mit zumindest folgendem Inhalt: Name und Anschrift des Warenempfängers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware sowie Ort und Datum des Erhalts der Ware. Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden, insbesondere für die beim Auftragnehmer entstehende Umsatzsteuer.

EIGENTUMSVORBEHALT

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Der Auftraggeber ist befugt, die Waren zu verarbeiten. In diesem Falle ist der Auftragnehmer als Verkäufer der Hersteller im Sinne des § 950 BGB, womit der Auftragnehmer das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen erwirbt, während der Verarbeiter nur als Verwahrer anzusehen ist. Der Auftraggeber darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an den Auftragnehmer zu dessen Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht dem Auftragnehmer gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle des Zahlungsverzuges und auf das Verlangen des Auftragnehmers hat er ihm den Käufer unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Interventionskosten trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit nach seiner Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Vertragsrücktritt.

GEWÄHRLEISTUNG

Sofern der Auftraggeber nicht Änderungen eigenmächtig veranlasst hat, haftet der Auftragnehmer für Mängel unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Bemängelte Teile werden nach Wahl des Auftragnehmers in seiner Fabrik ausgebessert oder neu geliefert. Sofern nicht anders vereinbart beträgt der Gewährleistungszeitraum 12 Monate nach Inbetriebnahme, längstens 18 Monate nach Lieferung im Einschichtbetrieb. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden durch äußere Einflüsse (Feuer, Wasser), normalen Verschleiß, unsachgemäße Handhabung und fehlende Wartung. Auf Wunsch können Mängel am Aufstellungsort behoben werden. In diesem Fall werden die Arbeitszeiten und die Kosten für bemängelte Teile vor Ort nicht berechnet; Reisekosten, Reisezeiten und -nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

BEANSTANDUNGEN

Beanstandungen oder Reklamationen bezüglich Lieferungen oder nach erbrachten Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich an den Auftragnehmer zu richten.

GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Januar 2021

 

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